Streit um #Snowden-Vernehmung: »Eine Zeugenaussage Snowdens ist angesichts der im Ausschuss bekannt gewordenen rechtswidrigen Praktiken von BND, NSA und Co. wichtiger denn je.«

Streit um #Snowden-Vernehmung:

»Eine Zeugenaussage Snowdens ist angesichts der im Ausschuss bekannt gewordenen rechtswidrigen Praktiken von BND, NSA und Co. wichtiger denn je.«

http://www.neues-deutschland.de/artikel/955432.opposition-koalition-unterstuetzt-illegale-aktivitaeten-der-geheimdienste.html

 

Opposition: Koalition unterstützt

illegale Aktivitäten der Geheimdienste

Streit um Snowden-Vernehmung: Linksfraktion und Grüne beklagen Missachtung ihrer Rechte / Gysi appelliert an Abgeordnete von Union und SPD

Reicht der Opposition nicht: Sch...

Reicht der Opposition nicht: Schalte per Internet zu Snowden
Foto: dpa/Thomas Kienzle

Berlin. Die Opposition im Bundestag hat erneut die Große Koalition für ihre Weigerung kritisiert, eine Zeugenaussage des Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments zu ermöglichen. Nach Auffassung der Obleute von Linkfraktion und Grünen in dem Ausschuss, Martina Renner und Konstantin von Notz, greift die Weigerung der Bundesregierung damit »in das verfassungsrechtlich geschützte Minderheitenrecht der Opposition ein«. Nur eine Befragung Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin könne dem Aufklärungsanspruch des Parlamentes und der deutschen Öffentlichkeit gerecht werden, erklärten die beiden Politiker in Berlin. »Eine Zeugenaussage Snowdens ist angesichts der im Ausschuss bekannt gewordenen rechtswidrigen Praktiken von BND, NSA und Co. wichtiger denn je.«

Am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Opposition zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Snowden in Deutschland abgewiesen. »Die Anträge sind unzulässig«, teilte das Gericht mit. »Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein könnte«, so das Gericht in einer Erklärung. Karlsruhe sieht sich zudem in dieser Sache als nicht zuständig an. Eine »verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit« sei dem Bundesgerichtshof zugewiesen.

Renner und von Notz bedauerten die Entscheidung des Gerichts. »Die Bundesregierung fordern wir noch einmal auf, die für den Grundrechtsschutz elementare Aufklärungsarbeit des Parlaments nicht länger zu behindern«. In Richtung der Regierungsfraktionen hieß es, Union und SPD müssten sich überlegen, »ob sie weiterhin das Geschäft der mauernden Bundesregierung übernehmen und damit letztlich die illegalen Aktivitäten der Geheimdienste unterstützen oder ob sie sich endlich dem Ausverkauf unserer Grundrechte parlamentarisch entschlossen entgegenstellen wollen«.

Man werde zugleich »weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen«, so die Oppositionspolitiker. Dafür wolle man »alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen – auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof«.

Ähnlich hatte sich zuvor Linksfraktionschef Gregor Gysi geäußert. »Die Bundesregierung missachtet nach nur einem Jahr im Amt die im Grundgesetz geschützten Minderheitenrechte der Opposition in einem Maße, aus dem absehbar dauerhaft Schaden für unsere parlamentarische Demokratie erwächst«, sagte der Linkenpolitiker.

In Richtung der Abgeordneten von Union und SPD sagte Gysi, »wieso begreifen meine Kolleginnen und Kollegen« nicht, »dass wir gemeinsam auf dem Ast sitzen, an dem sie als willfährige Erfüllungsgehilfen der Kanzlerin sägen?« Die Bundesregierung solle »sich überlegen, ob wir tatsächlich den vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Weg über die ordentlichen Gerichte gehen sollen«. nd

via snownet

Hinterlasse einen Kommentar